Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)
für Verträge, die über www.coolly.bike zwischen dem Hersteller Coolly® und den Kunden geschlossen werden.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung für alle Lieferungen und Leistungen, die der Hersteller [Coolly, Inhaber: Falk Hilber, Schleißheimerstraße 181a, 80797 München] („Coolly“) über die Online-Seite von Coolly („Shop“) gegenüber seinen Kunden erbringt, soweit in dem zwischen Coolly und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag („Vertrag“) keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen werden.
2. Begriffsbestimmung
2.1. „Liefergegenstände“ – die Lieferungen oder Leistungen, die Gegenstand des Vertrages sind.
2.2. „Verbraucher“ – natürliche Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2.3. „Unternehmer“ – eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Widerspruchsklausel
Abweichenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Eine solche Zustimmung gilt nur für den Einzelfall, nicht für frühere oder künftige Lieferungen und Leistungen.
4. Vertragsabschluss/Auftragserteilung
4.1. Die Darstellung der Produkte auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zu einer Bestellung nach individuellen Spezifikationen dar.
4.2. Vertragsabschluss über www.coolly.bike/bestellung/
4.2.1. Der Kunde kann durch die im Shop zur Verfügung gestellten Möglichkeiten in Textform (per E-Mail an bestellung(at)coolly.bike) gegenüber Coolly die Bestellung für einen Liefergegenstand bekunden („Bestellung“), hierzu füllt der Kunde das bereitgestellte Bestellformular mit Adobe Acrobat Reader aus.
Mit Übermittlung des Bestellformulars an Coolly ist die Bestellung verbindlich. Alternativ kann das Bestellformular über Postweg zugstellt werden. Anschließend erhält der Kunde von Coolly die Gesamtrechnung mit Zahlungsziel und Angabe des vorbehaltlichen Versandzeitraums.
4.2.2. Der Kunde kann alternativ nach Erörterung der Kundenwünsche in Textform (z.B. per E-Mail) von Coolly ein sog. Angebot („Angebot“) anfordern, das die zu erbringenden Leistungen (Produkte, Upgrades, Zusatzausstattungen) mit – je nach individueller Absprache – der Angabe eines Fertigstellungs- bzw. Versandzeitraums beinhaltet.
4.2.3. Der Kunde nimmt das Angebot durch Unterschrift oder durch eine E-Mail mit Bestätigung an („Annahme“). Der vorbehaltliche Versandzeitraum wird nach Reihenfolge eingehender Anzahlungen vergeben, es wird die vorbehaltliche Kalenderwoche des Versandzeitraums angegeben. Sollte sich der Versandzeitraum verzögern, informiert Coolly den Kunden. Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse kann es zu Versandverzögerungen kommen.
4.3. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
5. Preise und Versandkosten
5.1. Sämtliche Preisangaben auf der Webseite von Coolly sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2. Der Preis für den Liefergegenstand ergibt sich aus dem Angebot online.
5.3. Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden in einer Versandkostentabelle, sortiert nach Postleitzahlen, angegeben und sind vom Kunden zu tragen. Die Versandkostentabelle befindet sich online unter www.coolly.bike/bestellung/ Das Coolly City Modell wird mit einer Spedition versendet, die max. Versandkosten belaufen sich auf 500 Euro. Versandkosten für Bauteile, Komponenten und Ersatzteillieferungen, die über das enstprechende Bestellformular bestellt werden, werden mit Auftragserteilung mitgeteilt.
5.4. Der Versand der Ware erfolgt für das Coolly City Modell versichert per Speditionsversand. Der Kunde ist verpflichtet den Liefergegenstand bei Ankunft sorgfältig auf Versandschäden zu prüfen und diese in den Anlieferungsbeleg der Spedition einzutragen.
5.5. Wird die Bestellung des Kunden gemäß Ziff. 6.5 durch Teillieferungen erfüllt, entstehen dem Kunden nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Kunden, berechnet Coolly für jede Teillieferung Versandkosten.
5.6. Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Hin- und Rücksendung zu tragen.
6. Fertigstellung, Abnahme, Lieferung, Warenverfügbarkeit
6.1. Von Coolly angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt des Eingangs der Annahme zu den Geschäftszeiten von Coolly, sofern der Kaufpreis zuvor bezahlt wurde (außer beim Kauf auf Rechnung, soweit angeboten) und sind vorbehaltlich.
6.2. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden vorübergehend oder dauerhaft keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt Coolly dem Kunden dies unverzüglich in Textform mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht Coolly von einer Auftragsbestätigung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
6.3. Es bestehen folgende Lieferbeschränkungen: Coolly liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Deutschland und Länder der Europäischen Union.
6.4. Fixgeschäfte bedürfen in jedem Fall ausdrücklicher Bestätigung. Soweit der Kunde nicht Verbraucher ist, sind genannte Liefertermine nur bei ausdrücklicher Bestätigung als „verbindlich“ bindend. Die Produkte von Coolly aus der Modellreihe „City Modell“ werden erst auf Bestellung produziert.
6.5. Coolly ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
6.6. Die Abnahme der Leistung, bzw. des Auftragsgegenstandes durch den Kunden kann in der Betriebsstätte von Coolly erfolgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Servicearbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Werktage. Bei Abnahmeverzug beträgt die Stellplatzgebühr für jeden Tag 5 Euro inkl. MwSt.
6.7. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, bleibt richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
7. Widerrufsrecht
7.1. Für Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht. Dies trifft auf alle individualisierten Coolly City Modelle zu.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei Wahl einer indviduellen Farbkonfiguration es Abweichungen in der Farbwahrnehmung gewählter RAL-Farben geben kann. So werden RAL-Farben unterschiedlich dargestellt, sofern Sie digital oder in der Realität betrachtet werden.
7.2. In allen anderen Fällen gelten für Verbraucher folgende Regelungen zum Widerrufsrecht:
7.3. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Es gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Coolly Inh. Falk Hilber, Schleißheimerstraße 181a, 80797 München, Tel.: +49(0)8930779204, info[at]coolly.bike mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, ausschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
7.4. Über das Muster-Widerrufsformular informiert Coolly nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An Coolly, Inhaber Falk Hilber, Schleißheimerstraße 181a, 80797 München, info@coolly.bike:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen
8. Zahlung, Zahlungsmodalitäten
8.1. Die Zahlung des Kaufpreises ist grundsätzlich mit Abschluss des Vertrages fällig.
8.2. Für Produkte aus der Modellreihe „Coolly City“ ist der Gesamtbetrag des Kaufpreises mit Vertragsschluss fällig. In Ausnahmefällen sind optional 50% des Kaufpreises mit Vertragsabschluss fällig und die übrigen 50% spätestens bei Abnahme des Produkts bzw. vor Aushändigung oder Übersendung.
8.3. Bei anderweitigen Leistungen (Services, Bauteile, Komponenten, Ersatzteile, Reparaturen) ist die Zahlung auf Rechnung, spätestens jedoch bei Abholung des Leistungsgegenstandes fällig.
8.4. Der Kunde kommt, soweit er nicht Verbraucher ist, auch ohne Mahnung mit der Zahlung spätestens zwei Wochen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
9.1. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, gilt dies auch für die Geltendmachung von – auch kaufmännischen – Zurückbehaltungsrechten.
9.2. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9.3. Vorstehende Ausschlüsse gelten nicht, wenn Forderung und Gegenforderung in der Weise rechtlich verknüpft sind, dass die eine nur in Abhängigkeit von der Erfüllung der jeweils anderen zu erfüllen ist.
10. Obliegenheiten des Kunden, Inspektion, Garantie
10.1. Der Kunde hat von Coolly bei Vertragsabschluss erteilte Gebrauchs- und Pflegehinweise zu beachten.
10.2. Eine erste Inspektion im Rahmen des Neuerwerbs eines Kaufgegenstandes bzw. Produktes von Coolly aus der Modellreihe „Coolly City“ wird vorausgesetzt. Das Erfordernis einer ersten Inspektion ergibt sich aus der Nachjustierung von mechanischen Teilen und deren ursächlichen physikalischen Eigenschaften, die im Rahmen einer ersten starken Beanspruchung des Materials auftreten können.
10.3. Die erste Inspektion hat zu erfolgen, bevor 500 Kilometer erreicht sind, oder innerhalb von 6 Monaten ab Lieferungsdatum. Die erste Inspektion kann von einer beliebigen Servicewerkstatt in Deutschland durchgeführt werden und hat auf Kosten des Kunden zu erfolgen.
10.4. Um ggf. gewährte Garantieansprüche geltend zu machen, muss die erste Inspektion anhand einer Auftragsrechnung nachgewiesen werden, in der vermerkt ist, um welches Produkt von Coolly es sich handelt (Coolly City Modell mit Rahmennummer) und dass es sich um die Erstinspektion handelt.
10.5. Sollte die erste Inspektion nicht im vorgegebenen Zeitrahmen erfolgen, erlöschen ggf. gewährte Garantieansprüche. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass der Kunde 12 Monate seit Gefahrübergang bei Kauf eines Liefergegenstandes die Beweislast dafür trägt, dass ein erst dann auftretender Mangel darauf beruht, dass der Gegenstand schon vor Gefahrübergang mangelhaft war. Übernahme von Garantiefällen durch Coolly betrifft nur den kostenlosen Tausch der betroffenen Bauteile und Komponenten, nicht die anfallende Arbeitszeit.
10.6. Falls nicht anders vereinbart, obliegt es dem Kunden, die für die Funktion der Liefergegenstände erforderliche Umgebung gemäß den Herstellerrichtlinien zu schaffen und Coolly alle erforderlichen Informationen und Auskünfte zu geben. Soweit Coolly dem Kunden für die Installationsvorbereitung ein Unternehmen benennt, gilt dieses nicht als Erfüllungsgehilfe von Coolly.
11. Sachmangel, Gewährleistung und Garantie
11.1. Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
Nur soweit der Kunde kein Verbraucher ist, gilt vorrangig dazu folgendes (Ziff. 11.2 bis 11.8):
11.2. Die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit der Liefergegenstand nur unerheblich von Beschaffenheitsangaben abweicht und/oder die Eignung des Liefergegenstandes für die geschuldete Verwendung nur unerheblich eingeschränkt ist.
11.3. Der Kunde hat Liefergegenstände unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel oder Abweichungen zu rügen. Soweit der Kunde bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare Lieferabweichungen, insbesondere Mängel, Mengenabweichungen oder Lieferung anderer als der bestellten Liefergegenstände nicht unverzüglich nach Ablieferung rügt, gelten diese als genehmigt wie geliefert. Die Rüge ist nicht mehr unverzüglich, wenn sie Coolly nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung zugeht.
11.4. Coolly behält sich die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Übt Coolly das Wahlrecht nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist aus, geht es auf den Kunden über. Coolly behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor, es sei denn, dieses ist dem Kunden im Einzelfall unzumutbar. Liefert Coolly zum Zwecke der Nacherfüllung nach, ist der Kunde zur Herausgabe des mangelhaften Liefergegenstandes verpflichtet und hat Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten.
11.5. Die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit der Kunde den Liefergegenstand (a) für einen anderen als den vertraglich festgelegten Zweck oder entgegen den gesetzlichen Vorschriften oder den vom Hersteller herausgegebenen Richtlinien einsetzt oder (b) ohne schriftliche Zustimmung von Coolly bearbeitet oder verändert, es sei denn, dass die vorgenannten Umstände für den Mangel nicht ursächlich waren.
11.6. Die Rechte des Kunden bei Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit sie sich auf Rechte beziehen, die nur außerhalb des Landes, in das der Liefergegenstand geliefert wird, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz gelten oder soweit der Kunde nicht Coolly auf Verlangen vollumfänglich die Verteidigung überlässt und alle erforderlichen Vollmachten erteilt.
11.7. Wenn Liefergegenstände weiterverkauft oder geliefert werden, haftet Coolly im Falle ihrer Mangelhaftigkeit für Ansprüche der Abnehmer gegen den Kunden oder für Aufwendungen, die der Kunde in diesem Zusammenhang im Verhältnis zum Abnehmer im Rahmen der Nacherfüllung zu tragen hat, nur dann, wenn Coolly nicht nachweisen kann, dass Coolly bzgl. der Mangelhaftigkeit kein Verschulden zu vertreten hat. Die Verpflichtung von Coolly zur Nacherfüllung bleibt unberührt. Weitergehende Ansprüche nach §§ 439, 445a/b, 478, 635 BGB sind ausgeschlossen.
11.8. Soweit der Kunden den Weiterverkauf von Liefergegenständen an Verbraucher beabsichtigt, hat er Coolly darauf vor Vertragsschluss hinzuweisen. Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche sind ausgeschlossen, wenn und soweit der Kunde nicht nachweisen kann, dass er die von Coolly gelieferten, zum Weiterverkauf bestimmten Liefergegenstände im Regelfall in der Reihenfolge der Lieferung an seine Kunden ausgeliefert hat (FIFO).
Jeder Rückgriff ist ausgeschlossen, soweit der Kunde den Gewährleistungsfall Coolly nicht innerhalb von 5 Tagen in Textform anzeigt. Aufwendungsersatz wird ausschließlich durch Warengutschriften geleistet. Ein Anspruch auf Barauszahlung ist ausgeschlossen.
11.9. Beschaffenheitsgarantien bedürfen in jedem Falle einer ausdrücklichen Erklärung von Coolly. Eine selbständige Herstellergarantie, die einem Liefergegenstand beigefügt ist, begründet im Zweifel keine Beschaffenheitsgarantie.
12. Haftung
12.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Coolly, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Coolly nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.2. Für Schäden im Zusammenhang mit dem Verlust von Daten haftet Coolly nur insoweit wie diese nicht durch eine angemessene regelmäßige Datensicherung hätten vermieden werden können. Ebenso haftet Coolly nicht für Schäden, die durch Liefergegenstände verursacht worden sind, sofern diese Schäden aufgrund einer Überprüfung der Arbeitsergebnisse derselben in regelmäßigen Abständen hätten vermieden werden können.
12.3. Im Vertrag oder diesen Bedingungen vereinbarte Beschränkungen der Haftung von Coolly gelten auch für die etwaige persönliche Haftung der Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Coolly.
12.4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
12.5. Eine Umkehr der gesetzlichen Beweislast wird durch diese Ziffer 12 nicht begründet.
13. Verjährung
13.1. Soweit der Kunde Verbraucher ist, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Bei gebrauchten Liefergegenständen vermindert sich diese Frist auf ein Jahr.
13.2. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, verjähren seine Ansprüche bei Mängeln von Liefergegenständen nach einem Jahr. Mit Ablauf der vereinbarten Verjährungsfristen erlischt auch das gesetzliche Rücktrittsrecht. Die vorstehende Verjährungsfrist gilt auch für Schadenersatzansprüche aufgrund eines Mangels.
Für Ansprüche:
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder
- in Bezug auf Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwandt worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben oder
- die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer verschuldeten Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person beruhen,
- aus Beschaffenheitsgarantien sowie
- für den gesetzlichen Rückgriff und das Recht, sich bei einer von Coolly zu vertretenden Pflichtverletzung, die kein Mangel ist, vom Vertrag zu lösen,
gilt jedoch stets die gesetzliche Verjährungsfrist.
13.3. Für den Beginn der Verjährung gelten jeweils die gesetzlichen Vorschriften.
13.4. Unternimmt Coolly bzgl. eines Liefergegenstandes die Nacherfüllung, führt dieses, soweit der Kunde kein Verbraucher ist, nicht zu einem Neubeginn der Verjährung der Rechte des Kunden bei Mängeln in Bezug auf den nachgebesserten Liefergegenstand (einschließlich etwaiger Ersatz- oder Austauschteile) bzw. den nachgelieferten Ersatzgegenstand. Diese Rechte verjähren vielmehr unbeschadet der Nacherfüllung mit Ablauf der für den nachgebesserten oder ersetzen Liefergegenstand geltenden, verbleibenden Verjährungsfrist mit der Maßgabe, dass die Verjährung frühestens drei Monate nach Abschluss der Nacherfüllung oder der Verweigerung weiterer Nacherfüllungsversuche eintritt.
Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Hemmung und Neubeginn der Verjährung unberührt.
14. Eigentumsvorbehalt
Die Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Coolly. Der Kunde ist verpflichtet, Coolly von allen Zugriffen Dritter auf die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren („Vorbehaltsware“), insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beschlagnahmen, und von allen an der Vorbehaltsware eingetretenen Schäden unverzüglich zu unterrichten. Sofern die Vorbehaltsware in ein Land verbracht wird, in dem der vorstehende Eigentumsvorbehalt nicht in vollem Umfang wirksam ist, ist der Kunde verpflichtet, Coolly eine gleichwertige Sicherheit zu verschaffen.
15. Unterauftragnehmer
Coolly ist berechtigt, für alle Leistungen nach dem Vertrag Unterauftragnehmer einzusetzen; die Haftung von Coolly gegenüber dem Kunden bleibt unberührt.
16. Teilnichtigkeit
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
17. Rechtswahl
17.1. Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen deutschem Recht. Die UN-Kaufrechtskonvention (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) findet keine Anwendung.
17.2. Bei Verträgen mit Kunden, die bei Vertragsschluss ihren gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands haben und den Vertrag zu einem Zweck schließen, der nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, über Dienstleistungen, die ganz oder teilweise in diesem Aufenthaltsstaat zu erbringen sind, oder über die Lieferung beweglicher Sachen, bleiben die zwingenden gesetzlichen Schutzbestimmungen dieses Aufenthaltsstaates von der vorstehenden Rechtswahl unberührt, wenn:
- dem Vertrag ein Angebot oder eine Werbung in dem Aufenthaltsstaat vorangegangen ist und der Kunde in diesem Staat die zum Abschluss des Vertrages erforderliche Rechtshandlung vorgenommen hat, oder
- Coolly oder ein Vertreter von Coolly in dem Aufenthaltsstaat die Bestellung entgegengenommen hat.
18. Schiedsstelle (Schiedsverfahren)
18.1. Coolly kann eine Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss schriftlich unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes erfolgen.
18.2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
18.3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
18.4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
18.5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
18.6. Für die Inanspruchnahme der Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
19. Gerichtsstand
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Coolly der Sitz von Coolly.
Gleiches gilt, wenn sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung entweder nicht im Inland befindet oder unbekannt ist, es sei denn, der Kunde schließt den Vertrag zu einem Zweck, der nicht seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und hat bei Vertragsschluss:
a) seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) als Deutschland, in welchem Coolly eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit, in deren Bereich der Vertrag fällt, ausübt oder auf welchen Coolly eine solche Tätigkeit ausrichtet
oder
b) seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat des Luganer Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen v. 16.09.1988 als Deutschland, wobei (i) der Vertrag Dienstleistungen oder die Lieferung beweglicher Sachen zum Gegenstand hat und (ii) dem Vertrag ein Angebot oder eine Werbung in diesem Mitgliedsstaat vorangegangen ist und (iii) der Kunde in diesem Staat die zum Abschluss des Vertrages erforderliche Rechtshandlung vorgenommen hat.
Coolly ist in jedem Falle auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
